Rechtsgebiet · Erbrecht

Erbrecht

Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst bestimmen, wer nach seinem Tode Erbe werden soll. Fehlt eine Verfügung, greift die gesetzliche Erbfolge — wir gestalten und regeln vorausschauend.

Erbrecht — Kanzlei am Forum

Überblick

Ihr Recht im Erbrecht.

Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst bestimmen, wer nach seinem Tode Erbe werden soll. Fehlt eine Verfügung, greift die gesetzliche Erbfolge — wir gestalten und regeln vorausschauend.

  • Fachanwältin für Erbrecht im Team
  • Vorausschauende Gestaltung von Testament & Erbvertrag
  • Vertretung in der Erbengemeinschaft

Schwerpunkte

Worin wir Sie beraten.

Gesetzliche Erbfolge

Testament & Erbvertrag

Vermächtnis

Pflichtteil

Erbe ausschlagen

Erbengemeinschaft

Testamentsvollstreckung

Erbschein

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